Das Ingenieurbüro Schneck
Kompetenz, Präzision, Erfahrung

Unser Ingenieurbüro bietet umfassende Vermessungsleistungen und amtliche Katastervermessungen für private Bauherren, Bauträger, Bauämter, Gemeinden, Städte und Regierungspräsidien an.

Gegründet wurde das Büro mit der Ernennung von Martin Schneck zum Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur im Oktober 2006. Seither arbeitet Martin Schneck am Unternehmenssitz in Ammerbuch in gemeinsamen Büroräumen mit dem Vermessungsbüro seines Vaters Johann Schneck, das bereits seit 1971 erfolgreich etabliert ist. Die räumliche und fachliche Nähe hat sich bewährt, beide Büros arbeiten eng zusammen. Gemeinsam bieten wir über 50 Jahre Erfahrung in der Beratung und Betreuung anspruchsvoller Aufgaben.

Heute ist das Team auf insgesamt fünf Köpfe angewachsen. Gemeinsam engagieren wir uns für die Anliegen unserer Kunden, die wir kompetent beraten und umfassend unterstützen.

Wir sind für Sie da – sprechen Sie uns einfach an.

Leistungen

Wir bieten Ihnen umfassende Leistungen im Bereich der Liegenschafts-, Ingenieur- und Katastervermessung. Eine serviceorientierte Auftragsabwicklung ist uns sehr wichtig.

Wir beraten Sie sorgfältig und führen alle Vermessungsarbeiten schnell, verlässlich und mit höchster Akribie durch. Dabei nutzen wir die modernsten Messinstrumente und Auswertemethoden, wie Trimble-Tachymeter und GPS-Messgeräte, für präzise Ergebnisse.

Liegenschaftsvermessung

  • Mit einer Zerlegung wird ein Flurstück in zwei oder mehrere Flurstücke aufgeteilt (zerlegt).
    Bevor ein neues Grundstück in das Grundbuch eingetragen werden kann, muss es aus dem gesamten Flurstück „rausgemessen“ werden.
  • Mit einer amtlichen Grenzfeststellung werden verdeckte Grenzpunkte freigelegt oder nicht mehr vorhandene Grenzpunkte neu abgemarkt.
  • Neubauten und Anbauten müssen laut Vermessungsgesetz Baden-Württemberg für das amtliche Liegenschaftskataster aufgenommen werden. Es besteht sogar eine gesetzliche Einmessungspflicht. Der Eigentümer eines Grundstücks ist gesetzlich verpflichtet, die Aufnahme neuer Gebäude zu veranlassen. Die Aufnahme soll in der Regel zeitnah nach der Errichtung des Gebäudes erfolgen.
  • Umlegung nach Baugesetzbuch oder Neuordnung von größeren Arealen mit Hilfe von Verschmelzungen und Zerlegungen. Mit der Umlegung oder mit der Neuordnung werden anhand von neuen Bebauungsplänen/Planungen die neuen Grundstücke gebildet, so dass diese in das Grundbuch eingetragen werden können.

Ingenieurvermessung

  • Wir fertigen den Lageplan zum Baugesuch, der aus einem zeichnerischen und einem schriftlichen Teil besteht. Wir sprechen von der Entwurfs- und Bauvermessung. Die Entwurfsvermessung stellt die Fertigung des Lageplans dar. Die Bauvermessung ist die Absteckung und das Einschneiden des Bauvorhabens.
  • Wir nehmen für große und kleine Planungen die Geländehöhen auf. Erst nach der Aufnahme können Planungen konkretisiert werden. Mittels CAD-Software generieren wir digitale Geländemodelle, Geländeschnitte und führen die Massenermittlung aus.
  • Bauwerksüberwachung an Gebäuden oder Gebäudeteilen. Wir ermitteln, ob sich Bestandsgebäude heben, senken oder zur Seite neigen. Dies geschieht entweder mit Rissmonitoren oder mit Nägeln, die an Wänden angebracht werden.

Kontakt

Ingenieurbüro Martin Schneck
Baumgartenring 23
72119 Ammerbuch

Telefon
Martin Schneck: 07073 / 9172 14
Zentrale: 07073 / 9172 10

Fax: 07073 / 9172 20

info@ib-schneck.com | www.ib-schneck.com

Dipl.-Ing. Martin Schneck
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur